Aufbau und Berechnung der Personenkennzahl (PKZ)

Im Jahre 1969 beschloß der Ministerrat der DDR, eine automatisierte Infrastruktur zur flächendeckenden Kontrolle der DDR-Bevölkerung zu schaffen. Hierzu gehörte vor allem die Einführung einer Personenkennzahl (PKZ) für alle Bürger und die Errichtung eines zentralen Bevölkerungsregisters. Die PKZ wurde am 1. Januar 1970 eingeführt und mit der Errichtung der Zentralen Personendatenbank Berlin-Biesdorf (ZPDB) 1972 begonnen. Die ZPDB erreichte ihre volle Funktionsfähigkeit knapp zwölf Jahre später, am 1. Januar 1984. Ihre Aufgabe bestand darin, die vom "Zentralen Büro für Personenangelegenheiten" (bei der Hauptverwaltung für Paß- und Meldewesen des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der DDR) gespeicherten Daten zu sammeln.

Die PKZ wurde Neugeborenen bei der Eintragung in das Melderegister zugeteilt, vor 1970 geborenen wurde diese per Postkarte zugestellt. Die PKZ wurde in vielen Verwaltungen der DDR als Hauptschlüssel für personenbezogene Daten (wie Personaldaten, Krankendaten) verwendet.

Aufbau der PKZ

Die Personenkennzahl ist eine 12 stellige Zahl mit folgender Struktur:

TTMMJJGMMMNP

TT  Geburtstag
MM  Geburtsmonat
JJ  die letzten beiden Stellen des Geburtsjahres
G   Geschlecht und Jahrhundert der Geburt mit folgendem Aufbau:

2: männlich, vor 1900
3: weiblich, vor 1900
4: männlich, nach 1900
5: weiblich, nach 1900
MMM Nummer des Melderegisters in dem die Eintragung erfolgte, bei vor 1970 geborenen wurde die Nummer der Meldestelle des Wohnorts verwendet.
N   fortlaufende Nummer innerhalb des Geburtstages
P   Prüfziffer für Plausibilitätschecks

Bei der fortlaufenden Nummer N sind aber bestimmte Regeln einzuhalten, damit eine korrekte Prüfziffer erzeugt werden kann.

Berechnung der Prüfziffer

Zur Berechnung und Überprüfung der Kontrollziffer wird jede Stelle der PKZ mit einer bestimmten Gewichtung multipliziert. Dafür wurde folgende Gewichtung 4, 2, 1, 6, 3, 7, 9, 10, 5, 8, 4, 2 verwendet. Die einzelnen Produkte werden aufsummiert und der ganzzahlige Rest der Division durch 11 ermittelt. Ist dieser Rest 10 so ist die PKZ gültig.

Zur Erstermittlung der Prüfziffer wird diese auf 0 gesetzt, die einzelnen Stellen mit den o.g.. Gewichten multipliziert, die Summe gebildet und der ganzzahlige Rest der Division durch 11 ermittelt. Zu diesem Divisionsrest (der auch 0 sein kann) ist ein vielfaches des Gewichtes der Prüfziffer (2) zu addieren. Diese Summe wird durch 11 geteilt und wenn deren ganzahliger Divisionsrest 10 ist so ist der verwendete Faktor des Gewichtes die Prüfziffer. Kann bei der Division kein Rest 10 erreicht werden, so ist die PKZ nicht verwendbar und es muß eine andere fortlaufende Nummer N verwendet werden.

Dieser Algorithmus wurde auch für die Berechnung der Prüfziffer in den 12 stelligen Kontonummern verwendet, siehe dazu die Übersicht der Bundesbank (Verfahren 52 dort im PDF-File). Die Prüfziffer ist dort aber an Stelle 6.

Beispiel

Um die PKZ für 07104940087X zu ermitteln wird folgende Matrix aufgestellt:
 
PKZ 0 7 1 0 4 9 4 0 0 8 7 0
Gewichtung 4 2 1 6 3 7 9 10 5 8 4 2
Produkte 0 14 1 0 12 63 36 0 0 64 28 0

Die Summe der Produkte ist 218.

218:11=19 Rest 9.

9+0*2= 9:11=0 Rest 9
9+1*2=11:11=0 Rest 0
9+2*2=13:11=1 Rest 2
9+3*2=15:11=1 Rest 4
9+4*2=17:11=1 Rest 6
9+5*2=19:11=1 Rest 8
9+6*2=21:11=1 Rest 10

6 ist die Prüfziffer.

Die Überprüfung dieser PKZ 071049400876:
 
PKZ 0 7 1 0 4 9 4 0 0 8 7 6
Gewichtung 4 2 1 6 3 7 9 10 5 8 4 2
Produkte 0 14 1 0 12 63 36 0 0 64 28 12

Die Summe der Produkte beträgt 230. 230:11=20 Rest 10. Die PKZ ist also richtig.

Test zum Ausprobieren

Hinweis: die eingegebene PKZ wird von mir nirgendwo gespeichert oder mitgeloggt.
Zu überprüfende PKZ: 
Berechnung einer neuen Prüfziffer (letzte Stelle wird ignoriert oder kann weggelassen werden)


Kai Garlipp (kai-www@garlipp.de), 30.10.2000